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Aktuelles
KÜS: Neuerungen für Krafträder, Quads und Trikes.
Abgas- und Geräuschmessungen werden ab 1. April Pflicht!
Bad Segeberg (em). Für Krafträder, dreirädrige Fahrzeuge (zum Beispiel Trikes) und leichte vierrädrige Fahrzeuge (z.B. Quads) gelten ab Sonnabend, 1. April 2006, neue Bestimmungen im Bereich der Abgas- und Geräuschemission. Die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger (KÜS) hat dazu ein ausführliches Informationsblatt veröffentlicht.
Im Rahmen der kürzlich beschlossenen 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde auch für die Gruppe der Krafträder neue Bestimmungen verabschiedet. An erster Stelle ist hier die Einführung einer Abgasuntersuchung zu nennen. Ab dem 1. April 2006 müssen zulassungspflichtige Krafträder, dreirädrige Fahrzeuge und leichte vierrädrige Fahrzeuge zur Abgasmessung, wenn die Fahrzeuge nach dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden. Die Abgasuntersuchung an diesen Fahrzeugen, kurz AUK genannt, erfolgt im rahmen der periodischen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.
Gemessen wird der Kohlenmonoxidgehalt (CO) im Abgas. Hierbei sind vom Fahrzeughersteller angegebene Sollwerte einzuhalten. Haben die Hersteller keine Grenzwerte definiert, gelten die gesetzlich festgelegten Maximalwerte. Bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator sind dies 0,3 Prozent Kohlenmonoxid, bei Fahrzeugen ohne geregelten Katalysator liegt die Obergrenze bei 4,5 Prozent.
Neben den Prüfingenieuren der KÜS und anderer Überwachungsinstitutionen können auch besonders berechtigte Werkstätten die Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)durchführen. Der Zeitpunkt für diese Messung muss dann im Vormonat oder im Monat der fälligen Hauptuntersuchung liegen. Maßgebend ist hier die auf der Plakette ersichtliche Gültigkeit der Hauptuntersuchung. Wenn die AUK von der Werkstatt positiv abgeschlossen wurde, erstellt diese einen speziellen fälschungserschwerten Nachweis zur Vorlage bei der Hauptuntersuchung. Wichtig ist, dass es keine spezielle AUK-Plakette gibt. Mit der HU-Plakette, die es nur bei positiver Abgasbescheinigung erteilt wird, wird auch die Durchführung der AUK bestätigt. Bei einer Kontrolle, etwa durch die Polizei, gilt die gültige Plakette der Hauptuntersuchung auch für die Abgasuntersuchung. Neben der Plakette gilt, wie bei den Automobilen auch, der Hauptuntersuchungsbericht ebenfalls als Nachweis. Der muss den zuständigen Personen, etwa der Polizei, auf Verlangen ausgehändigt werden.
Eine zweite Neuerung betrifft die Überprüfung des Standgeräusches an motorisierten Zweirädern. Hier will der Gesetzgeber einen Schwerpunkt setzen, um die Geräuschemission von Motorrädern in Grenzen zu halten. Hierzu wurde eine spezielle Richtlinie zur Standgeräuschmessung entwickelt und zur Beurteilung von Geräuschen in die Vorschriften der Hauptuntersuchung nach § 29 StVO integriert. Sie findet, außer bei den Prüfingenieuren und amtlich anerkannten Sachverständigen, auch der Polizei Anwendung.
Bei Auffälligkeiten ist eine Standgeräuschmessung nach der neuen Richtlinie durchzuführen. Dabei sind die vorgegebenen Bestimmungen an die örtlichen Begebenheiten, die Geräteausstattung und die Durchführung und Auswertung der Messungen zu beachten. Verwendet werden nur die Geräuschmesswerte, deren Differenz bei drei aufeinander folgenden Messungen nicht größer als zwei Dezibel sind. Als Messergebnis gilt die Höchste der drei Messwerte. Fünf Dezibel werden als Korrekturwert (Toleranz bei den Messgeräten etc.) vom Messergebnis abgezogen. Die Grenzwerte für die Standgeräuschmessung im Rahmen der Hauptuntersuchung sind im Fahrzeugschein unter der Ziffer 30 eingetragen, inden neueren Zulassungsbescheinigungen im Feld U1.
Prüfingenieur Dirk Kühne von der KÜS ist als neuer Mieter im Haus des Kraftfahrzeugsachverständigen Gerhard W. Hügle (Dahlienstraße 4) für Abgas- und Hauptuntersuchungen zuständig. Er rät Motorradfahrern, noch bis zum 31. März zur Hauptuntersuchung zu kommen. Damit sparen sie rund 20 €uro.
Na denn.......
Euer Uwe
PS: Meine ST1100 hat heute wieder 2 Jahre TÜV bekommen
Abgas- und Geräuschmessungen werden ab 1. April Pflicht!
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- Holger
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TÜV
Ab 1.4. müssen kennzeichnungspflichtige Krafträder, die ab Januar 1989 zugelassen wurden, im Rahmen der HU auch ihr Abgasverhalten überprüfen lassen. Zusätzlich ist eine subjektive Geräuschprüfung durch den Sachverständigen vorgeschrieben.
Auszug aus ADAC – Zeitschrift
Dann wird es wohl wieder teurer !!!!!!
EDIT: Beitrag wurde verschoben und an diesen Thread angehängt. Gruß vom Admin
Auszug aus ADAC – Zeitschrift
Dann wird es wohl wieder teurer !!!!!!
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Viele Grüße euer HM
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