Kein Kindersitz ohne Prüfzeichen
Wer sich seinen Kindersitz schon einmal näher angeschaut hat, dem ist sicher der Aufkleber oder Annäher mit dem großen „E“ im Kreis und dem deutlichen Aufdruck „ECE R 44“ aufgefallen. Dahinter verbirgt sich eine Typprüfung – der Sitz muss spezielle sicherheitsrelevante Eigenschaften erfüllen. Ohne diesen Europa einheitlichen Prüfnachweis darf ein Sitz weder verkauft noch verwendet werden. Welcher Prüfnorm der Sitz entspricht, steht (s. Bild) in der Zeile unterhalb des „E“ im Kreis. Die Prüfziffern-Folge beginnt in dem Beispiel mit „04“, womit die Erfüllung der (aktuellen) ECE R 44-04 bestätigt wird. Die kleine Ziffer unmittelbar am „E“ weist auf den EU-Staat hin, in welchem die Prüfung stattgefunden hatte (die „1“ steht z.B. für Deutschland).
Die Prüfzeichen ECE 44 -01 bis -02
Die ECE R 44-01 startete Anfang der 90er Jahre: Mit Einführung der generellen Kindersicherungspflicht durften nur noch Sitze mit Prüfnachweis verkauft und verwendet werden – gefolgt von der 44-02. Nachdem das Schutzpotenzial dieser Sitze weitab vom heutigen Standard ist, dürfen sie seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Vereinzelt sieht man aus dieser Dekade insbesondere noch alte, einfache „Sitzerhöher“ ohne Gurtführungen und ohne Rücken –bzw. Kopfstütze. Diese, aber natürlich auch veraltete Babyschalen und Sitze mit Hosenträgergurten, soweit die Prüfnummer mit 01 oder 02 beginnt, gehören also umgehend entsorgt. Dies gilt auch für sogenannte „Gurtmanschetten“, welche den Becken –und Schultergurt im Bauchbereich des Kindes zusammenführen. Im Fall einer Kontrolle kann übrigens ein Verwarnungsgeld von 30 Euro fällig werden.
Die Prüfzeichen ECE R 44 -03 bis -04
1995 wurde die deutlich verschärfte Norm 44-03 eingeführt. Die Sitze zeichnen sich nun insbesondere aus durch:
Erfüllung verschärfter Anforderungen beim Frontcrash
Stabiler Schrittgurt bei Modellen mit Hosenträgergurten
Ausgeprägte Gurtführungen insbes. für den Beckengurt, zusätzlich farblich hervorgehoben
Sogenannte „Gurtmanschetten“ erfüllen nicht mehr die Anforderungen der ECE R 44
Einführung der Gruppe 0+ (bis 13 kg), um größere Babyschalen realisieren zu können
Der Übergang zur ECE R 44-04 im Jahr 2006 brachte nur insofern eine Änderung, als die Hersteller anhand von Stichproben die Einhaltung der geforderten Sicherheits- und Qualitätsstandards häufiger nachweisen müssen. Renommierte Sitzhersteller verfahren aber bereits seit Jahren so. Bei einer Neuanschaffung sollte man also auf die „04“ achten (der Verkauf von Sitzen der Norm „03“ ist noch bis Mitte 2009 zulässig). Sitze mit Norm ECE R 44-03 dürfen weiterhin benutzt werden.
Siehe auch: http://www.vis.bayern.de/technik/fachin ... rsitze.htm
Kindersitze ab 01.04.2008
Moderator: motorradwildcat