Motorrad auf PKW-Parkplatz verboten?

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Uwe
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Motorrad auf PKW-Parkplatz verboten?

Beitrag von Uwe »

Soeben berichtete mir ein externer Kollege (KTM-Fahrer), er habe auf einem PKW-Parkplatz mit seinem Motorrad geparkt. Dies durfte er angeblich nicht! PKW-Parkraum sei "schonend" zu benutzen.
Das Bike wurde, so offiziell belegt, ohne technische Hilfsmittel an einen anderen Ort verbracht (geschoben). Kosten hierfür von 170 Euro soll nun der Halter bezahlen.


Sind euch auch solche Praktiken bekannt?
Ich kann eigentlich nur gegenteiliges berichten.
Stehst du auf dem Bürgersteig ohne die Passanten oder evtl. Radler zu behindern, heisst es, das ist nicht als Parkplatz ausgewiesen, es seien genug PKW-Parkplätze vorhanden, die benutzt werden müßten.

Was ist denn nun richtig? Welche Erfahrungen habt ihr so gemacht oder kennt jemand die momentan gültigen und verbindlichen Vorschriften?
Gruß vom Bruchpiloten


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uwejoe63
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Re: Motorrad auf PKW-Parkplatz verboten?

Beitrag von uwejoe63 »

Hallo Uwe,

ich selbst habe noch keine Erfahrungen dieser Art gemacht.

In $ 12 (6) der StVo steht geschrieben: Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Das ist natürlich alles Auslegungssache.

Gruß aus Kiel
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Uwe
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Re: Motorrad auf PKW-Parkplatz verboten?

Beitrag von Uwe »

Hier in SE ist am Anfang der Füßgängerzone ein Fahrradständer, da parken auch immer einige KRAD's. Das nutze ich auch meist.
Ansonsten fahre ich dorthin, wo ich zu tun habe und belege dort in der Nähe einen normalen Parkplatz - ich habe für mein Möppi ganz normal Steuern bezahlt und so benutze ich auch ganz normale Parkplätze. Da wollte ich eigentlich nichts dran ändern.
Gruß vom Bruchpiloten


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Timo
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Re: Motorrad auf PKW-Parkplatz verboten?

Beitrag von Timo »

http://www.fahrtipps.de/frage/motorrad-parkschein.php hat geschrieben:Das Motorrad-und-Parkschein-Problem
»Kann man eigentlich sein Motorrad auf einem normalen Parkplatz abstellen, zum Beispiel an einem Parkautomaten? Was macht man dann mit dem Parkschein?«


Beides kein Problem.
Aufpassen muss man nur, dass es sich nicht um einen ausdrücklichen Auto-Parkplatz handelt. Der ist mit einem Kraftwagen-Symbol beschildert, und dann dürfen dort nur Kraftwagen parken. Solche Parkplätze sind aber selten. Das Abstellen von Motorrädern auf Fahrradstellflächen oder auf dem Bürgersteig ist dagegen verboten, wird aber manchmal stillschweigend toleriert. Bitte verlassen Sie sich nicht darauf.

Wenn der Kauf eines Parkscheins vorgeschrieben ist, muss natürlich auch für jedes einzelne Motorrad ein gültiger Parkschein gezogen und mit viel Fantasie irgendwo am Fahrzeug, gut sichtbar, befestigt werden. Die Preisfrage lautet also: wo?

Vorschlag: Immer eine Rolle Tesafilm und eine Klarsichthülle dabei haben, in die man den Parkschein stecken kann. Dann die Hülle mit dem Schein auf den Tacho kleben. Das ist ernst gemeint, denn man weiß ja eigentlich im Voraus, dass man mitten in der Stadt parken wird. Wahrscheinlich tut es auch ein Kaugummi als Klebstoff, aber dann darf es nicht windig sein. Und leider gibt es keinen vernünftigen Schutz gegen Parkscheinklau.

Wo es noch Parkuhren gibt, ist die Lage für Motorradfahrer viel erfreulicher. Denn dort kann und braucht die Uhr natürlich nur einmal in Gang gesetzt zu werden, auch wenn sich mehrere Motorräder den Parkplatz teilen. Jedes Krad muss sich aber komplett innerhalb der Parkmarkierungen befinden. Restparkzeiten dürfen ausgenutzt werden.

In den Stauraum unterhalb der Sitzbank passt für alle Fälle außerdem noch eine Parkscheibe (aber bitte nur die billige Version aus Pappe, damit man nicht so traurig ist, wenn sie beim Zurückkommen nicht mehr da ist).
Das habe ich zu diesem Thema im Web gefunden.
http://www.fahrtipps.de/frage/motorrad-parkschein.php

Gruß Timo
Als Kind wurde ich immer gewarnt:"Weg vom Fenster, da kannste abstürzen."

Falls ihr PC-Probleme habt schaut doch einfach mal rein.
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uuund wechhh....
Timo
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Re: Motorrad auf PKW-Parkplatz verboten?

Beitrag von uwejoe63 »

Im Bußgeldkatalog steht unter Nr. 62:

62 Nicht platzsparend gehalten oder geparkt
(§ 12 Abs. 2 StVO)
StVO § 12 Abs. 6; § 49 Abs. 1 Nr. 12 10 €


Frag mal deinen KTM Fahrer wie die auf 170 €uronen kommen.
Da würde ich ja sofort einen Anwalt einschalten.
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Uwe
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Re: Motorrad auf PKW-Parkplatz verboten?

Beitrag von Uwe »

So, habe mit dem Kollegen nochmal gesprochen.
Bei dem Parkplatz handelte es sich um einen von mehreren, der an einem Wochentag als Wochenmarkt genutzt wurde. Dies war auch ausgeschildert.
Daher sträubte der Kollege sich auch nicht, dass Bußgeld zu bezahlen. Lediglich die 170 Euro für das "Verbringen ohne techn. Hilfe" schienen dem Kollegen unangemessen hoch, dagegen geht er an.
Nun bin ich gespannt, was daraus wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass simples Weiterschieben diese Summe rechtfertigt.
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Re: Motorrad auf PKW-Parkplatz verboten?

Beitrag von Dirk »

Zu den Preisen schiebe ich auch Mopeds. Wo soll ich denn mal? Ich gebe auch Rabatt!!
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