Fahrerlaubnisklassen
Moderator: motorradwildcat
- Uwe
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- Registriert: Sonntag 2. März 2003, 00:27
- Mein Motorrad: HONDA CX500 EML Gespann, Bj. 1982
- Zweit-Motorrad: HONDA CX500, Bj. 1980
- PKW: VW GOLF 5 Variant 1.9 TDI DPF
- eBay Name: Uwe472
- Wohnort: Kreis Segeberg
- Hat sich bedankt: 7 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
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Fahrerlaubnisklassen
Fahrerlaubnisklassen
Hier eine Kurzübersicht.
Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der EU einheitlich.
Es folgt die »Grobstruktur« mit einigen Merkhilfen:
A bedeutet Motorrad; früher Klasse 1
B bedeutet Pkw; früher Klasse 3
C bedeutet Lkw; früher Klasse 2
D bedeutet Bus; früher KOM-Schein
E bedeutet Anhänger; Anhängerklassen gab es früher nicht.
Also bisher ist es noch ziemlich klar: A-B-C-D-E, von klein nach groß.
Außerdem sind da noch:
M (wie Moped) für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h,
L (wie Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 32 km/h und
T (wie Traktor) für große Zugmaschinen.
Du vermisst die Mofas? Für Mofas gibt es keinen eigenen Führerschein; hier erwirbt man lediglich eine sogenannte Prüfbescheinigung.
Nun müssen wir noch solche Gebilde wie »C1E« erklären: C1 ist nämlich eine Unterklasse von C (für kleinere Lkw), und mit dem E darf noch ein Anhänger dran. So gibt es ebenfalls kleinere Unterklassen für Busse (D1, D1E) und Krafträder (A1).
Auf dem Kartenführerschein eines Verkehrsteilnehmers, der sämtliche Führerscheinklassen besitzt, steht die folgende komplexe Formel,
[A] [BE] [C1E] [CE] [DE] [MLT]
Dieses entspricht den früheren Klassen »1, 2 und Omnibus«.
--------Führerschein Klasse A1: Leichtkrafträder----
Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.
Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
---------------Führerschein Klasse A:-------------
Leistungbeschränkte Krafträder
Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Befristung: Die Klasse A ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.
Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
---------Führerschein Klasse A unbeschränkt-----------
Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.
Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).
Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Voraussetzungen: Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.
Fahrzeuge: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Befristung: Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.
Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.
Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.
------------- Führerschein Klasse B: Personenkraftwagen-----
Der gute alte Autoführerschein. Er umfasst jetzt nur noch Kfz bis 3,5 Tonnen, und die Anhängelast ist eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M und L ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
-----------Die Prüfbescheinigung für Mofas-------------------
Sie ist im eigentlichen Sinne kein Führerschein, wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.
Fahrzeuge: MOFA (Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm)
Befristung: Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Einschluss: Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.
Sonstiges: Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden<hr>
Quelle: http://www.Honda-Board.de
Hier eine Kurzübersicht.
Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der EU einheitlich.
Es folgt die »Grobstruktur« mit einigen Merkhilfen:
A bedeutet Motorrad; früher Klasse 1
B bedeutet Pkw; früher Klasse 3
C bedeutet Lkw; früher Klasse 2
D bedeutet Bus; früher KOM-Schein
E bedeutet Anhänger; Anhängerklassen gab es früher nicht.
Also bisher ist es noch ziemlich klar: A-B-C-D-E, von klein nach groß.
Außerdem sind da noch:
M (wie Moped) für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h,
L (wie Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 32 km/h und
T (wie Traktor) für große Zugmaschinen.
Du vermisst die Mofas? Für Mofas gibt es keinen eigenen Führerschein; hier erwirbt man lediglich eine sogenannte Prüfbescheinigung.
Nun müssen wir noch solche Gebilde wie »C1E« erklären: C1 ist nämlich eine Unterklasse von C (für kleinere Lkw), und mit dem E darf noch ein Anhänger dran. So gibt es ebenfalls kleinere Unterklassen für Busse (D1, D1E) und Krafträder (A1).
Auf dem Kartenführerschein eines Verkehrsteilnehmers, der sämtliche Führerscheinklassen besitzt, steht die folgende komplexe Formel,
[A] [BE] [C1E] [CE] [DE] [MLT]
Dieses entspricht den früheren Klassen »1, 2 und Omnibus«.
--------Führerschein Klasse A1: Leichtkrafträder----
Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.
Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
---------------Führerschein Klasse A:-------------
Leistungbeschränkte Krafträder
Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Befristung: Die Klasse A ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.
Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
---------Führerschein Klasse A unbeschränkt-----------
Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.
Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).
Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Voraussetzungen: Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.
Fahrzeuge: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Befristung: Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.
Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.
Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.
------------- Führerschein Klasse B: Personenkraftwagen-----
Der gute alte Autoführerschein. Er umfasst jetzt nur noch Kfz bis 3,5 Tonnen, und die Anhängelast ist eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M und L ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
-----------Die Prüfbescheinigung für Mofas-------------------
Sie ist im eigentlichen Sinne kein Führerschein, wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
Mindestalter: 15 Jahre
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- Siggi
- BOLT-KILLER back on the road
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- Mein Motorrad: Yamaha 4V8 (XJ550)
- eBay Name: der ist mir peinlich
- Wohnort: Essen
- Kontaktdaten:
Tja, diese Inflation
Ich bin noch auf der Suche nach einer preiswerten Fahrschule für meinen Sohn. Hier das bisher billigste Angebot:
Und Klasse 1, sorry, ich meine natürlich A kostet ungefähr das selbe
Ich bin noch auf der Suche nach einer preiswerten Fahrschule für meinen Sohn. Hier das bisher billigste Angebot:
Und Klasse 1, sorry, ich meine natürlich A kostet ungefähr das selbe
Gruß von
Das ist das Leben, eine süße Sozia, eine XJ 550 mit vollem Tank und freie Straßen.
Und Gott sprach zu den Steinen
"Wollt ihr Motorradfahrer werden" und die Steine sagten
"Nein, dafür sind wir nicht hart genug"
Eine IP ist im Internet nötig - ein IQ leider nicht...
ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN DAS MEINE HOMEPAGE: http://www.u18kurs31.de VERLINKT WIRD
JEEP Grand Cherokee 4.6l 264 kW: Alles Peanuts: Hier sind sie richtigen Sprit (und Kilowattschlucker)
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- Siggi
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Welcher Jugendliche kann sich das noch leisten
"Früher" haben Mama und Papa 250 DM dazu getan, Oma und Opa 350 DM, 200 habe ich von meinem Lehrgeld gespart und fertig war Klasse 1 und 3.
15 Fahrstunden fürs Auto und 2 Motorrad.
Und die Klasse IV war noch einfacher. Beim Straßenverkehrsamt die Bescheinigung über einen bestandenen erste Hilfe Kurs vorlegen, Paßbild abgeben und ich glaube einen Zwanni bezahlen, dann beim TÜV einen Fragebogen ausfüllen ( ich glaube man durfte 6 oder 7 Fehlerpunkte machen), und fertg.
In diesem Sinne,
Gruß von Siggi
"Früher" haben Mama und Papa 250 DM dazu getan, Oma und Opa 350 DM, 200 habe ich von meinem Lehrgeld gespart und fertig war Klasse 1 und 3.
15 Fahrstunden fürs Auto und 2 Motorrad.
Und die Klasse IV war noch einfacher. Beim Straßenverkehrsamt die Bescheinigung über einen bestandenen erste Hilfe Kurs vorlegen, Paßbild abgeben und ich glaube einen Zwanni bezahlen, dann beim TÜV einen Fragebogen ausfüllen ( ich glaube man durfte 6 oder 7 Fehlerpunkte machen), und fertg.
In diesem Sinne,
Gruß von Siggi
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Das ist das Leben, eine süße Sozia, eine XJ 550 mit vollem Tank und freie Straßen.
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Ist mir in die Hände gefallen:
Anlage 2 zur Prüfungsrichtlinie
Grundfahraufgaben für die Klassen A, A1 und M (Anlage 7 Nr. 2.1.4.1 FeV)
1 Allgemeine Hinweise
1.1 Grundfahraufgaben
,dienen dem Nachweis, dass der Bewerber das Kraftrad selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen und Plätzen durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein. Die Bodenplatte muss aus Sicherheitsgründen abgeschnitten sein.
- Die Ausweichaufgaben werden nur nach "links" geprüft.
- Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. wenn eine Aufgabe am Fahrbahnrand beginnt, der Blinker zu betätigen; auch muss vor Beginn jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung und Schulterblick beobachtet werden.
1.2 Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung
ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört neben dem Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer - Mittel- oder Seitenständer das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen. Die Fähigkeit zur selbständigen Handhabung ist nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann, ihm das Kraftrad umkippt oder wenn er mit nicht ordnungsgemäß eingezogenem Ständer anfahren will.
1.3 Alle Aufgaben sind:
- sitzend zu fahren
- in der Ebene durchzuführen (mit Ausnahme der Aufgabe 2.5).
Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Handschuhe, Jacke, festes Schuhwerk) zu tragen.
1.4 Die Grundfahraufgaben sind entsprechend nachfolgender Tabelle durchzufahren. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP).
Grundfahraufgaben
Klassen A A1 M
1. Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus - x x
2. Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit(5 x 3,5 m Abstand) x - -
3. Stop and Go x x x
4. Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser) x x x
5. Anfahren in einer Steigung x x x
6. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung x x x
7. Slalom (4 x 7 m Abstand) - x x
8. Langer Slalom (4 x 9 m/2 x 7 m Abstand) x - -
9. Ausweichen nach Abbremsen x x x
10. Ausweichen ohne Abbremsen x x x
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben 5 4 4
In jeder Prüfung muss mindestens
- die Bremsaufgabe (Nr. 6)
- eine Slalomaufgabe (Nr. 7 bzw.
- eine Ausweichaufgabe (Nr. 9 oder 10) durchgeführt werden.
--------------------------------------------------------------------------------
2. Erläuterung der Grundfahraufgaben, Fehlerbewertung
--------------------------------------------------------------------------------
2.1 Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
- Schrittgeschwindigkeit ca. 5 km/h, Länge der Strecke etwa 25 m. Inhalt der Grundfahraufgabe
Beibehaltung des Gleichgewichts, richtige Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse.
Fehlerbewertung
- Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit
- Starkes Abweichen von der Geraden (mehrfaches Abweichen von der Geraden um mehr als 30 cm nach links oder rechts); die ersten 5 m nach dem Anfahren werden nicht bewertet
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste.
--------------------------------------------------------------------------------
2.2 Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren.
Fehlerbewertung
- Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit
- Auslassen eines Feldes
- Umwerfen eines Leitkegels
- Absetzen eines Fußes auf die Fahrbahn.
--------------------------------------------------------------------------------
2.3 Stop and Go
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Mehrfaches Anfahren und Anhalten (mindestens viermal), abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen.
Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zweimal der linke und zweimal der rechte Fuß abgesetzt wird.
Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1 Absatz 3) ist nur beim ersten Anfahren erforderlich. Gangwechsel ist während der Aufgabe nicht erforderlich.
Fehlerbewertung
- Anfahren im falschen Gang
- Abwürgen des Motors
- Füße nicht auf den Fußrasten, außer zum Abstützen beim Anhalten
- Abstützen nur nach einer Seite.
--------------------------------------------------------------------------------
2.4 Kreisfahrt
Halbmesser ca. 4,5 m, eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich.
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Einfahren in den Kreis, mehrfaches Kreisfahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht. Die Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1 Absatz 3) ist nur vor dem Einfahren in den Kreis erforderlich.
Fehlerbewertung
- Starkes Abweichen vom vorgegebenen Halbmesser
- Starkes Abweichen von der Kreisform
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste
- Fahren im falschen Gang
- Schräglage ist nicht festzustellen.
--------------------------------------------------------------------------------
2.5 Anfahren in einer Steigung
Steigung bis ca. 10 %.
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Anfahren im ersten Gang; dabei kann das Kraftrad mit der Fuß- oder Handbremse gehalten werden. Die Füße sind spätestens dann auf die Fußrasten zu stellen, wenn das Kraftrad stabilisiert ist.
Fehlerbewertung
- Nichthalten des Kraftrades mit der Fuß- oder Handbremse (mehr als 50 cm zurückrollen lassen)
- Abwürgen des Motors
- Zu starkes Gasgeben beim Anfahren
- Anfahren im falschen Gang
- Abheben des Vorderrades beim Anfahren
- Füße nicht auf Fußrasten, wenn Kraftrad stabilisiert ist.
--------------------------------------------------------------------------------
2.6 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h (bei Klasse M aus ca. 40 km/h) zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Schulterblick) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
Das Blockieren des Hinterrades wird nicht beanstandet, wenn das Kraftrad stabil gehalten wird.
Fehlerbewertung
- Zu schwache Betätigung der Handbremse
- Benutzung nur einer Bremse
- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie
- Nichterreichen der notwendigen Verzögerung.
--------------------------------------------------------------------------------
2.7 Slalom
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 50 m, 5 Leitkegel, Abstand 7 m) mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zu durchfahren.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Geschwindigkeit
- Auslassen eines Feldes
- Umwerfen eines Leitkegels
- Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß.
--------------------------------------------------------------------------------
2.8 Langer Slalom
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 80 m, 5 Leitkegel Abstand 9 m, anschließend 2 Leitkegel Abstand 7 m) mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h mit annähernd gleichbleibende Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Aufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Geschwindigkeit
- Auslassen eines Feldes
- Umwerfen eines Leitkegels
- Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß.
--------------------------------------------------------------------------------
2.9 Ausweichen nach Abbremsen
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Beschleunigung auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), dann kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren.
Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen. Vor Beginn des Ausweichens ist auszukuppeln.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Schulterblick) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
- "Herumlenken" des Kraftrades um die Leitkegel
- Nichtlösen der Bremsen beim Ausweichen oder Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
- Nichtauskuppeln
- Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten
- Umwerfen des zweiten Leitkegels.
--------------------------------------------------------------------------------
2.10 Ausweichen ohne Abbremsen
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Beschleunigen auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen. Vor Beginn des Ausweichens ist auszukuppeln.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Schulterblick) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
- Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
- Nichtauskuppeln
- Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten
- Umwerfen des zweiten Leitkegels.
--------------------------------------------------------------------------------
3 Bewertung der Prüfung der Grundfahraufgaben
3.1 Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden, wenn einer der genannten Fehler gemacht wird.
3.2 Wird eine Aufgabe auch bei der Wiederholung nicht fehlerfrei ausgeführt, ist die praktische Fahrerlaubnisprüfung nicht bestanden.
Sie gilt schon beim ersten Versuch als nicht bestanden, wenn der Bewerber
- den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
- eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand (Leitkegel ausgenommen) anfährt oder
- stürzt.
Wer uns Gruftis versteht das
Gruß von Siggi der das alles (1978) mit 2 Fahrstunden erledigt hat
Anlage 2 zur Prüfungsrichtlinie
Grundfahraufgaben für die Klassen A, A1 und M (Anlage 7 Nr. 2.1.4.1 FeV)
1 Allgemeine Hinweise
1.1 Grundfahraufgaben
,dienen dem Nachweis, dass der Bewerber das Kraftrad selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen und Plätzen durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein. Die Bodenplatte muss aus Sicherheitsgründen abgeschnitten sein.
- Die Ausweichaufgaben werden nur nach "links" geprüft.
- Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. wenn eine Aufgabe am Fahrbahnrand beginnt, der Blinker zu betätigen; auch muss vor Beginn jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung und Schulterblick beobachtet werden.
1.2 Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung
ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört neben dem Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer - Mittel- oder Seitenständer das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen. Die Fähigkeit zur selbständigen Handhabung ist nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann, ihm das Kraftrad umkippt oder wenn er mit nicht ordnungsgemäß eingezogenem Ständer anfahren will.
1.3 Alle Aufgaben sind:
- sitzend zu fahren
- in der Ebene durchzuführen (mit Ausnahme der Aufgabe 2.5).
Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Handschuhe, Jacke, festes Schuhwerk) zu tragen.
1.4 Die Grundfahraufgaben sind entsprechend nachfolgender Tabelle durchzufahren. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP).
Grundfahraufgaben
Klassen A A1 M
1. Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus - x x
2. Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit(5 x 3,5 m Abstand) x - -
3. Stop and Go x x x
4. Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser) x x x
5. Anfahren in einer Steigung x x x
6. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung x x x
7. Slalom (4 x 7 m Abstand) - x x
8. Langer Slalom (4 x 9 m/2 x 7 m Abstand) x - -
9. Ausweichen nach Abbremsen x x x
10. Ausweichen ohne Abbremsen x x x
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben 5 4 4
In jeder Prüfung muss mindestens
- die Bremsaufgabe (Nr. 6)
- eine Slalomaufgabe (Nr. 7 bzw.
- eine Ausweichaufgabe (Nr. 9 oder 10) durchgeführt werden.
--------------------------------------------------------------------------------
2. Erläuterung der Grundfahraufgaben, Fehlerbewertung
--------------------------------------------------------------------------------
2.1 Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
- Schrittgeschwindigkeit ca. 5 km/h, Länge der Strecke etwa 25 m. Inhalt der Grundfahraufgabe
Beibehaltung des Gleichgewichts, richtige Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse.
Fehlerbewertung
- Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit
- Starkes Abweichen von der Geraden (mehrfaches Abweichen von der Geraden um mehr als 30 cm nach links oder rechts); die ersten 5 m nach dem Anfahren werden nicht bewertet
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste.
--------------------------------------------------------------------------------
2.2 Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren.
Fehlerbewertung
- Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit
- Auslassen eines Feldes
- Umwerfen eines Leitkegels
- Absetzen eines Fußes auf die Fahrbahn.
--------------------------------------------------------------------------------
2.3 Stop and Go
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Mehrfaches Anfahren und Anhalten (mindestens viermal), abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen.
Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zweimal der linke und zweimal der rechte Fuß abgesetzt wird.
Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1 Absatz 3) ist nur beim ersten Anfahren erforderlich. Gangwechsel ist während der Aufgabe nicht erforderlich.
Fehlerbewertung
- Anfahren im falschen Gang
- Abwürgen des Motors
- Füße nicht auf den Fußrasten, außer zum Abstützen beim Anhalten
- Abstützen nur nach einer Seite.
--------------------------------------------------------------------------------
2.4 Kreisfahrt
Halbmesser ca. 4,5 m, eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich.
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Einfahren in den Kreis, mehrfaches Kreisfahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht. Die Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1 Absatz 3) ist nur vor dem Einfahren in den Kreis erforderlich.
Fehlerbewertung
- Starkes Abweichen vom vorgegebenen Halbmesser
- Starkes Abweichen von der Kreisform
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste
- Fahren im falschen Gang
- Schräglage ist nicht festzustellen.
--------------------------------------------------------------------------------
2.5 Anfahren in einer Steigung
Steigung bis ca. 10 %.
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Anfahren im ersten Gang; dabei kann das Kraftrad mit der Fuß- oder Handbremse gehalten werden. Die Füße sind spätestens dann auf die Fußrasten zu stellen, wenn das Kraftrad stabilisiert ist.
Fehlerbewertung
- Nichthalten des Kraftrades mit der Fuß- oder Handbremse (mehr als 50 cm zurückrollen lassen)
- Abwürgen des Motors
- Zu starkes Gasgeben beim Anfahren
- Anfahren im falschen Gang
- Abheben des Vorderrades beim Anfahren
- Füße nicht auf Fußrasten, wenn Kraftrad stabilisiert ist.
--------------------------------------------------------------------------------
2.6 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h (bei Klasse M aus ca. 40 km/h) zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Schulterblick) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
Das Blockieren des Hinterrades wird nicht beanstandet, wenn das Kraftrad stabil gehalten wird.
Fehlerbewertung
- Zu schwache Betätigung der Handbremse
- Benutzung nur einer Bremse
- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie
- Nichterreichen der notwendigen Verzögerung.
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2.7 Slalom
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 50 m, 5 Leitkegel, Abstand 7 m) mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zu durchfahren.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Geschwindigkeit
- Auslassen eines Feldes
- Umwerfen eines Leitkegels
- Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß.
--------------------------------------------------------------------------------
2.8 Langer Slalom
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 80 m, 5 Leitkegel Abstand 9 m, anschließend 2 Leitkegel Abstand 7 m) mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h mit annähernd gleichbleibende Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Aufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Geschwindigkeit
- Auslassen eines Feldes
- Umwerfen eines Leitkegels
- Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß.
--------------------------------------------------------------------------------
2.9 Ausweichen nach Abbremsen
Inhalt der Grundfahraufgabe
--------------------------------------------------------------------------------
Beschleunigung auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), dann kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren.
Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen. Vor Beginn des Ausweichens ist auszukuppeln.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Schulterblick) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
- "Herumlenken" des Kraftrades um die Leitkegel
- Nichtlösen der Bremsen beim Ausweichen oder Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
- Nichtauskuppeln
- Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten
- Umwerfen des zweiten Leitkegels.
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2.10 Ausweichen ohne Abbremsen
Inhalt der Grundfahraufgabe
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Beschleunigen auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen. Vor Beginn des Ausweichens ist auszukuppeln.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Schulterblick) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
- Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
- Nichtauskuppeln
- Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten
- Umwerfen des zweiten Leitkegels.
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3 Bewertung der Prüfung der Grundfahraufgaben
3.1 Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden, wenn einer der genannten Fehler gemacht wird.
3.2 Wird eine Aufgabe auch bei der Wiederholung nicht fehlerfrei ausgeführt, ist die praktische Fahrerlaubnisprüfung nicht bestanden.
Sie gilt schon beim ersten Versuch als nicht bestanden, wenn der Bewerber
- den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
- eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand (Leitkegel ausgenommen) anfährt oder
- stürzt.
Wer uns Gruftis versteht das
Gruß von Siggi der das alles (1978) mit 2 Fahrstunden erledigt hat
Gruß von
Das ist das Leben, eine süße Sozia, eine XJ 550 mit vollem Tank und freie Straßen.
Und Gott sprach zu den Steinen
"Wollt ihr Motorradfahrer werden" und die Steine sagten
"Nein, dafür sind wir nicht hart genug"
Eine IP ist im Internet nötig - ein IQ leider nicht...
ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN DAS MEINE HOMEPAGE: http://www.u18kurs31.de VERLINKT WIRD
JEEP Grand Cherokee 4.6l 264 kW: Alles Peanuts: Hier sind sie richtigen Sprit (und Kilowattschlucker)
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Das ist das Leben, eine süße Sozia, eine XJ 550 mit vollem Tank und freie Straßen.
Und Gott sprach zu den Steinen
"Wollt ihr Motorradfahrer werden" und die Steine sagten
"Nein, dafür sind wir nicht hart genug"
Eine IP ist im Internet nötig - ein IQ leider nicht...
ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN DAS MEINE HOMEPAGE: http://www.u18kurs31.de VERLINKT WIRD
JEEP Grand Cherokee 4.6l 264 kW: Alles Peanuts: Hier sind sie richtigen Sprit (und Kilowattschlucker)
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- Uwe
- Bruchpilot
- Beiträge: 8207
- Registriert: Sonntag 2. März 2003, 00:27
- Mein Motorrad: HONDA CX500 EML Gespann, Bj. 1982
- Zweit-Motorrad: HONDA CX500, Bj. 1980
- PKW: VW GOLF 5 Variant 1.9 TDI DPF
- eBay Name: Uwe472
- Wohnort: Kreis Segeberg
- Hat sich bedankt: 7 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
- Kontaktdaten:
Jaja, ich hab' mal 'nen Prüfungsbogen aus Spass an der Freud ausgefüllt... naja!
Aber diese sturen Regeln?
Früher was eben alles anders.
Hab' 1978 mal 'ne Doppelstunde gemacht, daraufhin hat mich mein Fahrlehrer zur Prüfung angemeldet. Aber heute bei der Verkehrsdichte ist der Aufwand wohl auch berechtigt.
Man beachte: NEUERDINGS IST DAS BLINKEN AUCH BEIM EINFAHREN IN DEN KREISVERKEHR VORGESCHRIEBEN!
Gruß Uwe
EDIT:
Das mit dem Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr ist F A L S C H !
Nur beim Herausfahren ist zu Blinken - Siehe nachfolgenden Beitrag von Andreas Harder
Aber diese sturen Regeln?
Früher was eben alles anders.
Hab' 1978 mal 'ne Doppelstunde gemacht, daraufhin hat mich mein Fahrlehrer zur Prüfung angemeldet. Aber heute bei der Verkehrsdichte ist der Aufwand wohl auch berechtigt.
Man beachte: NEUERDINGS IST DAS BLINKEN AUCH BEIM EINFAHREN IN DEN KREISVERKEHR VORGESCHRIEBEN!
Gruß Uwe
EDIT:
Das mit dem Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr ist F A L S C H !
Nur beim Herausfahren ist zu Blinken - Siehe nachfolgenden Beitrag von Andreas Harder
Zuletzt geändert von Uwe am Freitag 4. Juni 2004, 08:52, insgesamt 1-mal geändert.