An alle Mitarbeiter
Anhang zur Arbeitsordnung und zum Tarifvertrag
(Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)
Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen könne.
Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und jemand anderes kann genauso die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn:
1. Sie uns zwei Wochen vor Ihrem Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
2. Sie uns spätestens bis 8 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
3. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, daß Sie verstorben sind. Liegen beide
Unterschriften nicht vor, werden Ihnen Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operationen
Chirurgische Eingriffe an unseren Mitarbeitern sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind.
Die Entfernung oder Veränderung eines Organs von Ihnen verstößt gegen den Arbeitsvertrag.
Silberhochzeit/Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, sein Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag
Daß Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in diesem Fall eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten haben wir kein Verständnis, und natürlich ist keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
Neue Arbeitsverordnung
Hier darf gegrölt, geblödelt und gejohlt werden.
(bitte nicht alles so bierernst nehmen)
(bitte nicht alles so bierernst nehmen)
Moderator: motorradwildcat
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