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Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:35
von Siggi
Uwe hat geschrieben:nimm dir 'nen guten Anwalt. Du bist doch sicher rechtschutzversichert?
War das auf dem Weg zur Arbeit?
Klar bin ich Rechtsschutzversichert. Einmal privat und zum 2ten auch noch extra für den Beruf, da die "normale" Rechtsschutzversicherung nix mit Schienenfahrzeugen am Hut hat.
Die Sache liegt jetzt beim Anwalt, die Akten sind angefordert.
Bin mal gespannt was da drin steht. Ich halte euch auf dem laufenden
Ja, es war ein Wegeunfall.
Der "Witz" an der ganzen ist: von der Auffahrt wo alles passiert ist bis zur Abfahrt wo ich runtermuß sind es
ca. 350 Meter Autobahn.
Gruß von Siggi
Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2006, 20:58
von Dirk
Oh Mann!
Verfasst: Freitag 28. Juli 2006, 21:43
von Siggi
Jetzt weiss ich etwas mehr.
Todesursache war ein Bruch zwischen 7. Halswirbel- und 1. Brustwirbelkörper.
Diese Verletzung kann er sich schon beim Sturz zugezogen haben.
An seinem Körper sind Überollspuren auf Rücken und Arm gefunden worden.
Die können nicht von mir sein, denn ich habe ihn nicht überrollt. Vermutlich ist das Hinterrad seiner Maschine über ihn gerutscht, denn es wird "nur" von Überrollspuren aber nicht von einer "Anschlagspur" gesprochen.
Drückt mir die Daumen das die Sache eingestellt wird.
Ich wollte vor kurzem eine "Besorgungsfahrt" mit dem Mopped machen, aber beim anziehen der Klamotten hat sich mein Kreislauf fast überschlagen. Bin dann lieber mit der Dose gefahren.
Soweit der aktuelle Stand.
Gruß von Siggi
Verfasst: Samstag 29. Juli 2006, 18:33
von Dirk
Oh mann!
Verfasst: Samstag 29. Juli 2006, 19:27
von Todty68
Sorry Dirk, aber langsam hat Dein " Oh mann" einen ziemlich daemlichen Beigeschmack.........fuer mein Befinden zumindest.
Verfasst: Samstag 29. Juli 2006, 19:37
von Timo
4mal ist wirklich ein bisschen oft.
@Siggi: Nach dem aktuellen Stand, da er wahrscheinlich schon vorher tot war, gehe ich davon aus, dass sie es einstellen werden oder zumindest nach einer Anhörung vor Gericht. Ich drück dir jedenfals die Daumen.
Gruß Timo
Verfasst: Samstag 29. Juli 2006, 20:21
von Dirk
.. ....
Unfall
Verfasst: Samstag 29. Juli 2006, 20:31
von Monika
Hallo Siggi!
Kann mir vorstellen wie es dir geht, mir ist einmal etwas ähnliches passiert.
Bei mir wurde die Sache zum Glück eingestellt.
Drücke dir die Daumen.
Viele Grüße
Monika
Verfasst: Samstag 29. Juli 2006, 20:39
von Uwe
Verfasst: Sonntag 30. Juli 2006, 13:10
von Ingo
@ Siggi.
Ich wollte die ganze Sache mal nüchtern betrachten und hab meine alten Lehrgangsunterlagen durchgewühlt:
Im § 222 StGB steht u. a. :
"Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, (...)"
rein Rechtlich gibt es wohl kaum was Simpleres, denn:
wenn die abschließenden Untersuchungen der Gerichtsmedizin und die Anhörung (die wird es wohl geben) ergeben, dass der Tod aus irgendeinem anderen Grund eintrat als der, dass du mit deinem Vorderrad seinen Kopf berührt hast, fehlt auch der Tatbestand der vorgeworfenen Straftat, nämlich das Verursachen des Todes eines Menschen.
Aber nur wenn die Handlung (sprich das Berühren mit den Vorderrad) tatbeständig, rechtswidrig und schuldhaft ist, spricht man von einer Straftat. Fehlt auch nur eines der drei Elemente, kann der Beschuldigte nicht bestraft werden.
Was das Schuldhafte angeht, finde ich beim Blättern in den Unterlagen gerade noch § 35 StGB Entschuldigender Notstand, in dem heißt es:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich (...) abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat (...) zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen"
Hier geht es darum, dass eine rechtswidrige Tat begangen wurde, weil man sich in einer Notsituation befand, in der das eigene Leben oder die Gesundheit (der Leib) in Gefahr war. In dem Fall bist du dann Schuldlos, wenn du nicht selber die Gefahr verursacht hast, was in deinem Fall ja auf der Hand liegt.
Nur noch als Erklärung: ich bin Laie auf dem Gebiet, ich habe nur in die Gesetzes-Texte gelesen und das ist meine Interpretation der Sache. Selbst wenn die feststellen sollten, dass die Berührung des Vorderrades den Tod verursacht hat (was ich nicht glaube), verstehe ich die Paragraphen so, dass du einen Entschuldigungsgrund hattest, weil bei einem anderen Verhalten deinerseits dein eigenes Leben/deine Gesundheit in Gefahr war.
Leider hat meine Interpretation ja wenig zu sagen, das werden die Gerichte entscheiden, aber ich drücke dir auf alle Fälle ganz doll die Daumen...